Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Zweig der Sozialversicherung und geht auf die Bismarcksche Sozialgesetzgebung von 1883 zurück. Die GKV ist die Krankenversicherung , in welcher der Großteil der Bevölkerung versichert ist. Sie zahlt die Kosten für ärztliche Untersuchungen, Medikament e, Hilfsmittel und Krankenhausaufenthal... Gefunden auf https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/krankenversicherung-gesetzliche/kr